Berlin. Zu dem in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag beschlossenen Eisenbahnrechtsbereinigungs-Gesetz erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bahnbeauftragte der Bundesregierung Enak Ferlemann:
„Gerade wir in der Elbe-Weser-Region dürfen uns über die neuen Regelungen des Eisenbahnrechtsbereinigungs-Gesetzes freuen – denn wir profitieren dreifach. Erstens, mit diesem Gesetz wird die Vegetationskontrolle neu geregelt. Das heißt, was bislang für die Verkehrssicherungspflicht auf der Straße galt, gilt nun auch für die Schiene: wenn es zu Baumwuchs kommt, der bei Sturm in die Schiene zu fallen droht, werden wir in Zukunft diese Bäume rechtzeitig fällen können, bevor ein Unglück passiert. Wir können also jetzt auch auf Privatgrundstücken eingreifen, sowohl vorsorglich als auch bei konkret drohender Gefahr.“
Diese Regelung resultiere aus dem Erfolg des Modellprojekts Stade-Harburg, welches er damals gestartet und die Deutsche Bahn mustergültig umgesetzt habe, so der Bahnbeauftragte weiter. „Mein Dank geht hier ausdrücklich an die DB Netz, die Kommunen und die unteren Naturschutzbehörden. Ich bin sehr froh, dass durch die neue gesetzliche Regelung künftig weniger Schäden an Oberleitungen, aber auch weniger Verspätungen durch Sturmschäden zu befürchten sind.“
Der zweite positive Punkt, so Ferlemann, sei die Gleisanschlussförderung. Bislang werde bei der Entwicklung von Gewerbegebieten darauf Wert gelegt, dass sie durch Bundesstraßen und Autobahnen gut angebunden sind, nicht aber durch Eisenbahnen. „Neue Eisenbahnlinien in die Gewerbegebiete zu legen, ist aufwendig und teuer“, so der CDU-Politiker. „Zukünftig ist geregelt, dass bei der Anschlussweiche die Kosten geteilt werden. Und mehr Gleisanschlüsse von Gewerbegebieten bringen mehr Güter von der Straße auf die Schiene.“
Die dritte spürbare Verbesserung, die das beschlossene Gesetz mit sich bringe, sei eine bessere Regelung für Privatbahngleise, also Nebenstrecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Denn diese werden zukünftig nicht nur beim Ersatzbau gefördert, sondern auch beim Aus- und Neubau. Ferlemann: „ Wenn man also die Strecken der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) in Zukunft elektrifiziert, so kann der Eigentümer auf Antrag bis zu 50% der Förderungen durch den Bund erhalten!“
„Durch das Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, profitiert unsere Region dreifach. Eine großartige Nachricht für Bahnreisende, Gewerbetreibende und Privateisenbahnen im Elbe-Weser-Dreieck“, so Ferlemann abschließend.