Bundestag beschließt „Dörfliches Wohngebiet“ mit Baulandmobilisierungsgesetz

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann: „Mit diesem Beschluss wird dem Wunsch aus unserer Elbe-Weser-Region nach einer Erleichterung beim Baurecht im ländlichen Raum Rechnung getragen. Besonders positiv hervorzuheben ist die neue Baugebietskategorie `Dörfliches Wohngebiet`, mit der ein besseres Miteinander von Wohnen und Landwirtschaft ermöglicht wird.“

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz werden die Kommunen und Gemeinden bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt. Hierzu wird neben der neuen Baugebietskategorie unter anderem die Nachverdichtung durch die Flexibilisierung der Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung erleichtert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass unser Land als Ganzes nur stark bleibt, wenn Städte und ländliche Gebiete für die Menschen gleichermaßen attraktiv sind.

„Ich freue mich sehr, dass dieses Gesetz durch den Deutschen Bundestag nun beschlossen wurde. Unsere Region wird auch durch die zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht profitieren. Mit der Wiederaufnahme des § 13b BauGB wird die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben wieder aufgegriffen. Das stärkt vor allem kleinere Gemeinden in ländlichen Räumen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen“, so Ferlemann.

Zum Abschluss weist Enak Ferlemann noch auf den Tag der Städtebauförderung am Samstag, den 08. Mai 2021 hin.  Seit bereits 50 Jahren unterstützt der Bund hiermit die Kommunen bei der Gestaltung von attraktiven und nachhaltigen Wohn- und Lebensräumen. “Im Rahmen von diversen Förderprogrammen der Städtebauförderung sind bereits Millionen in unsere Region geflossen und viele Maßnahmen getätigt worden. Gute Beispiele sind hierfür die Sanierungsgebiete Lehfeld & Süderwisch in der Stadt Cuxhaven oder auch das Mühlenviertel in der Samtgemeinde Land Hadeln. Ich bin froh, dass die Programme fortgesetzt werden und somit unsere Region weiterhin profitiert“, so Ferlemann abschließend.

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