Berlin. Mit der gestern im Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Bundeswasserstraßengesetzes wurde ein „Meilenstein für die Wasserstraßen“ beschlossen. Der Parlamentarische Staatssekretär und CDU-Bundestagsabgeordnete Enak Ferlemann berichtet hierzu: „Die Reform wird wesentlich dazu beitragen, die einmalige Flusslandschaft Deutschlands zu erhalten und an den Bundeswasserstraßen Verkehr und Wasserwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, sowie Freizeit und Erholung in Einklang zu bringen. Durch unsere einmalige Lage zwischen zwei Bundeswasserstraßen ist auch der Elbe-Weser Raum positiv von der Reform betroffen.“
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wird künftig nicht mehr nur für den Verkehr auf den Bundeswasserstraßen wie der Elbe, der Weser und ihren Nebenflüssen, sondern auch für die Erreichung gewässerökologischer Ziele zuständig sein. Schon vorher war sie die einzige bundesweit tätige Verwaltung mit wasserbaulichem und wasserwirtschaftlichem Sachverstand und deshalb für diese zusätzliche Aufgabe besonders geeignet. Gleichzeitig schafft das Gesetz einen belastbaren Rechtsrahmen für die weitere Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“. Ziel dieses Bundesprogramms ist es, die Bundeswasserstraßen wieder naturnäher zu gestalten, attraktive Flusslandschaften für Freizeit und Erholung zu schaffen und damit gleichzeitig einen nachhaltigen Wassertourismus mit muskel- und motorbetriebenem Freizeitverkehr zu ermöglichen. Da die WSV bislang nur für Güterverkehr an Bundeswasserstraßen zuständig war, wird mit dem Gesetz auch der fast 100 Jahre alte Begriff des allgemeinen Verkehrs neu definiert. Damit kann die WSV künftig verstärkt für die Fahrgastschifffahrt und für die Sport- und Freizeitschifffahrt tätig werden.
„Die Reform ist ein Meilenstein für die Wasserstraßen. Nicht nur werden Ökologie und Ökonomie als zwei Seiten derselben Medaille in Einklang miteinander gebracht, sondern die Reform sorgt auch für eine Verschlankung der Verwaltungsabläufe“, so Ferlemann abschließend.