Ferlemann: Bund greift Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Liquiditätsengpässen finanziell unter die Arme

Berlin. Anträge auf Zuschüsse aus dem „Sonderprogramm für Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ noch bis 28. März 2021 möglich.

„Unsere Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungs- und  Familienferienstätten sowie die Kinder- und Jugendarbeit im Sport können vom Bund weitere finanzielle Unterstützung erhalten“,  so der CDU- Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann. Die Einnahmeausfälle durch nichtstattfindende Klassen- und Gruppenfahrten oder abgesagte Erholungsfahrten von Familien seien immens und nicht leicht zu schultern – gerade bei immer weiter laufenden Fixkosten, so Ferlemann weiter.

Um den Betroffenen unter die Arme zu greifen, stellt der Bund mit seinem „Sonderprogramm für Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ für das Jahr 2021 weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung. 

„Davon können auch Einrichtungen in unserer Region profitieren“, appelliert der für den Landkreis Cuxhaven und den Nordteil des Landkreises Stade zuständige Bundestagsabgeordnete.

Gemeinnützige Einrichtungen können vom 1.-28.3.2021 niedrigschwellige und umfassende Unterstützung beantragen, wenn sie durch die pandemiebedingten Einschränkungen Umsatzeinbußen hatten.

Ferlemann: „ Der Zuschuss liegt bei maximal 90 Prozent der berechneten Liquiditätsengpässe und muss nicht zurückgezahlt werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn viele Einrichtungen in unserer Region davon profitieren können.“

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